Immobilienbewertung/ Immobiliengutachten

Den Wert einer Immobilie schätzen zu lassen bedeutet für Immobilienbesitzer einen Gutachter des Vertrauens zu finden.

Als qualifizierte Sachverständige verstehen wir Immobilienbewertung nach den Grundsätzen der Immobilienwertermittlung:

sachverständig, unabhängig, plausibel und nachvollziehbar.

Werden Immobilien erworben, veräußert, zu Finanzierungszwecken beliehen, bei Erbauseinandersetzungen aufgeteilt, zwangsversteigert oder für steuerliche Zwecke betrachtet, ist eine Bewertung in Form von Immobilienwertgutachten unerlässlich und erfordert umfangreichen Sachverstand. So akzeptieren auch Banken zu Finanzierungszwecken in der Regel nur Bewertungen mittels qualifizierter Immobilienwertgutachten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um bebaute oder unbebaute Grundstücke handelt.

Ein lediglich direkter Vergleich der Immobilien am Markt zur Bestimmung des Immobilienwertes oder eine Online Bewertung Ihrer Immobilie im Internet, kann aufgrund einer Vielzahl abweichender Merkmale hinsichtlich der jeweiligen Lage, des baulichen Erhaltungszustandes, der Ertragsverhältnisse, unterschiedlicher Ausstattung und ohne Inaugenscheinnahme eines qualifizierten Sachverständigen nicht zum tatsächlichen Immobilienwert führen und somit z.B. bei Vermögensaufteilungen sowie bei Kauf und Verkauf finanzielle Einbußen mit sich bringen.

Ziel sollte sein, sich im Vorfeld, unabhängig von der jeweiligen Nutzung, über den genauen Wert und somit über den Verkehrswert Ihrer Immobilie zu informieren, der durch Immobiliensachverständige in Form von qualifizierten Immobilienwertgutachten ermittelt wird. Lassen Sie Ihre Immobilie zu Ihrer Sicherheit richtig bewerten.

Wir erstellen neutrale und unabhängige Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB, mittels sog. normierter Verfahren wie dem Sachwert- Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren über den Verkehrswert von:

  • bebauten und unbebauten Grundstücken im Allgemeinen
  • Mietwohnhäusern
  • gemischt genutzten Objekten wie Wohn- und Geschäftshäusern
  • Eigentumswohnungen
  • Gewerbeobjekten (z.B. Bürogebäude, Gaststätten, Hotels etc.)
  • Spezialimmobilien (z. B. Pflegeheime, Logistikimmobilien etc.)

Wir ermitteln und beurteilen im Einzelnen:

  • Bodenwerte inkl. Wertabweichungen und Lagemerkmalen
  • Wert der Gebäude und Außenanlagen, Instandhaltungsrückstau und Modernisierungsumfang
  • Rechtliche, wirtschaftliche und bauliche Restriktionen
  • Ertragswerte und/ oder Sachwerten sowie Vergleichswerte
  • Einbeziehen vorhandener Bauschäden

Verschaffen Sie sich anhand unseres Beispielgutachtens einen Überblick über unsere Leistungen.

Wie hoch ist das Honorar für Sachverständige?

Die Kosten für die Erstellung von Immobilienwertgutachten sind in der Regel abhängig vom Immobilienwert und vom Schwierigkeitsgrad der Begutachtung. Vor zwei Jahren noch hatten sich Sachverständige nach der Honorartabelle für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu richten. Diese ist ersatzlos gestrichen worden. Seitdem können die Vergütungen für Immobiliengutachten frei ausgehandelt werden.

Daher ist es ratsam, sich im Voraus auf einen Festpreis über das zu erstellende Gutachten zu einigen.

Profitieren Sie von unseren Erfahrungen und unserem günstigen Preis- Leistungsverhältnis. Unsere Tätigkeit bezieht sich auf die Wertermittlung von Immobilien in Berlin und Brandenburg.

Gern lassen wir Ihnen innerhalb von 24 Stunden ein kostenloses und unverbindliches Angebot zukommen oder rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch in Berlin an.

Mustergutachten zum Download